Geschäftsbedingungen

Geschäftsbedingungen
System Otwocki Rower Miejski auch ORM genannt

Gültig ab dem 30.10.2023

I. Allgemeine Bestimmungen.

1. Diese Geschäftsordnung definiert die Grundsätze und Bedingungen für die Nutzung des Systems Otwocki Rower Miejski (im Folgenden: ORM), das innerhalb der Verwaltungsgrenzen der Stadt Otwock eingerichtet wurde und betrieben wird.
2. Die Geschäftsordnung des ORM wird zusammen mit der Datenschutzerklärung kostenlos auf der Website www.otwockirower.pl in einer Weise zur Verfügung gestellt, die es ermöglicht, ihren Inhalt zu lesen, herunterzuladen, zu reproduzieren und zu speichern. Diese Dokumente sind im Büro der Nextbike Polska S.A. mit Sitz in Warschau erhältlich, die der Betreiber des ORM ist.
3. Kontakt:
Nextbike Polska S.A. in Umstrukturierung
ul. Przasnyska 6b
01 – 756 Warszawa
E-Mail: [email protected]
Tel.: +48 22 123 06 49
4. Die Nextbike Systeme sind kompatibel, so dass Sie durch das Anlegen eines Kontos in einem der Systeme den Fahrradverleih auch in anderen Städten nutzen können, es sei denn, die Bestimmungen eines bestimmten Systems sehen etwas anderes vor. Eine aktuelle Liste der Städte, in denen Nextbike-Systeme betrieben werden, finden Sie unter https://nextbike.pl/o-nextbike/

II. Definitionen.

1. Mobile Anwendung – eine mobile Anwendung, mit der Sie das ORM nutzen können. Die Nutzung der Mobilen Anwendung ist auf einem Smartphone-Gerät mit einem geeigneten, aktuellen Android- oder iOS-System möglich, das den Download der Mobilen Anwendung aus dem Online-Shop ermöglicht. Die Anwendung kann kostenlos aus dem Google Play und Apple App-Store heruntergeladen werden. Voraussetzung für das Herunterladen und die Nutzung der Anwendung ist ein ständiger Internetzugang und die Registrierung eines Kundenkontos im ORM-System.
2. Kontosperre – eine präventive Maßnahme, die darin besteht, die Nutzung des ORM zu unterbinden, und die vom Betreiber im Falle eines Verstoßes des Kunden gegen die Bestimmungen dieser Geschäftsordnung, insbesondere im Falle eines Verstoßes, der eine Beschädigung der Elemente des ORM-Systems darstellt, ergriffen werden kann.
3. ORM/BOK ORM Kundendienstbüro – ein vom Betreiber eingerichteter Dienst, der den Kontakt zum Betreiber gewährleistet über:
a. eine rund um die Uhr erreichbare Hotline unter: 22 123 06 49
b. E-Mail unter: [email protected]
c. Mobile Anwendung.
Einzelheiten über die Funktionsweise des BOK finden Sie auf der Website www.otwockirower.pl
4. O-Lock – eine Vorrichtung zur Sicherung des Fahrrads in Form einer in den Rahmen integrierten „O“-Klemme, ohne die ein Beenden des Verleihs nicht möglich ist. Das O-Lock dient auch zur Sicherung des Fahrrads, wenn die Fahrpause-Funktion genutzt wird. Das O-Lock wird am Hinterrad befestigt und bleibt während der Fahrt geöffnet. Das O-Lock ist ein Zubehörteil jedes Fahrrads
5. Werbegutschein/Bonus – ein vom Betreiber angebotener Gutschein, der dem Konto des Kunden gutgeschrieben wird. Der Betrag des Gutscheins und sein Verwendungszweck werden vom Betreiber festgelegt und sind nicht erstattungsfähig. Die Gelder aus dem Gutschein werden vorrangig vor den vom Kunden gezahlten Geldern verwendet.
6. Preisliste und Tabelle der Zusatzgebühren – die Preisliste der Dienstleistungen und Gebühren des ORM-Systems, die einen integralen Bestandteil des Vertrags darstellt. Die Preisliste und die Tabelle der Zusatzgebühren bilden die Anlage 1 zu diesen Geschäftsbedingungen, die auf der Website und in der Mobilen Anwendung verfügbar ist.
7. Verleihdauer – Die Zeit vom Zeitpunkt der Entleihung (Entriegelung) des Fahrrads bis zum Zeitpunkt der Rückgabe des Fahrrads durch Schließen des O-Lock. Es wird davon ausgegangen, dass Fahrpausen in der Ausleihzeit enthalten sind.
8. GPS – ein am Fahrrad angebrachtes Gerät zur Überwachung der Position und des Standorts des Fahrrads.
9. Kunden-ID – die individuelle Kundennummer, die der bei der Registrierung angegebenen Mobiltelefonnummer entspricht. Einzelheiten zur Anmeldung und zu den Identifikationsmerkmalen des Kunden sind in Kapitel VI beschrieben. Anmeldung.
10. Kunde/Nutzer – eine natürliche Person, welche sich als Teilnehmer im ORM-System mit der Geschäftsordnung einverstanden erklärt, sich im ORM registriert und damit einen Vertrag mit dem Betreiber abgeschlossen hat.
11. Kundenkonto/Konto – das persönliche Kundenkonto, das zum Zeitpunkt der Anmeldung für die Nutzung des ORM sowie für den Einzug von Gebühren gemäß Anhang 1 der Geschäftsordnung erstellt wurde.
12. Auflade-Betrag – auf das Konto des Kunden geleistete Zahlung. Die erste Zahlung muss mindestens 20 PLN betragen: 10 PLN Eröffnungsgebühr (nicht erstattungsfähig) und 10 PLN für die Aufrechterhaltung des Mindestguthabens (für Fahrten zu verwenden)..
13. Mindestkontostand – das Mindestguthaben auf dem Konto, das der Kunde haben muss, um ein Fahrrad ausleihen zu können.
14. Unerlaubte Fahrt – Nutzung eines ORM-Fahrrads ohne im Kundenkonto eine Ausleihe des Fahrrads gemeldet zu haben.
15. Betreiber – die Firma Nextbike Polska S.A. in Umstrukturierung, die den ORM-Service ausführt, mit Sitz in der ul. Przasnyska 6b, 01-756 Warschau, eingetragen in das vom Bezirksgericht für die Hauptstadt Warschau in Warschau, 12. Wirtschaftsabteilung des Nationalen Gerichtsregisters geführte Unternehmerregister unter der KRS-Nummer 0000646950, REGON 021336152, NIP 8951981007.
16. Startgebühr – die Höhe der Anfangsgebühr, die der Kunde bei der Anmeldung im ORM bezahlt. Die Höhe der Startgebühr ist in Anlage 1 aufgeführt und wird mit den Leihgebühren verrechnet. Die Anfangsgebühr ist einmalig und nicht erstattungsfähig.
17. Datenschutzerklärung – ein von den Geschäftsbedingungen unabhängiges Dokument des Betreibers, in dem die Bedingungen für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden durch den Betreiber festgelegt sind. Die Datenschutzrichtlinie ist verfügbar unter www.otwockirower.pl/polityka-prywatnosci/.
18. Ermittlungsverfahren – vom Betreiber ergriffene juristische und sachliche Schritte zur Feststellung der Umstände und Ereignisse im Zusammenhang mit der Nutzung der Fahrräder, insbesondere im Zusammenhang mit Verstößen gegen die Geschäftsordnung, Unfällen und Kollisionen oder Schäden am Eigentum des Betreibers.
19. Fahrpause – eine Funktion, die es ermöglicht, das Fahrrad abzustellen, ohne es zurückzugeben. Das Abstellen ist über die mobile Anwendung möglich.
20. Geschäftsbedingungen – diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in denen die Nutzungsbedingungen des ORM-Systems beschrieben werden, insbesondere der Umfang der Rechte und Pflichten sowie die Haftung von Personen, die von der Möglichkeit Gebrauch machen, Fahrräder im ORM auszuleihen.
21. Kinderfahrrad – ein Fahrrad mit Felgen der Größe 20 Zoll, das für ein Kind ab 6 Jahren mit einer Körpergröße von mindestens 120 cm und einem Körpergewicht von höchstens 60 kg bestimmt ist. Kinderfahrräder dürfen nur unter Aufsicht von Erwachsenen benutzt werden.
22. Standard-Fahrrad – der grundlegende Fahrradtyp, der vom Betreiber im ORM-System zur Verfügung gestellt wird. Das Fahrrad ist für eine Person ab 13 Jahren mit einer Körpergröße zwischen 150 und 200 cm ausgelegt. Das Fahrrad hat 26-Zoll-Räder und eine Tragfähigkeit von bis zu 120 kg für den Fahrer allein. Es ist mit einem Korb mit einem Fassungsvermögen von 15 Litern ausgestattet..
23. ORM-Service – Aktivitäten des Betreibers im Zusammenhang mit dem Betrieb, der Reparatur und der Wartung des ORM Systems.
24. ORM-Station – ein mit dem ORM-Symbol gekennzeichneter Ort für die Ausleihe und Rückgabe von Fahrrädern durch Kunden, der mit einem Terminal und Fahrradständern ausgestattet ist und an dem die Fahrräder mit O-Lock abgestellt (zurückgegeben) werden. Informationen über die Standorte der ORM-Stationen finden Sie auf der Website und in der mobilen Anwendung.
25. Kompatible Station — Eine Ausleih- und Rückgabestelle für Fahrräder innerhalb der Grenzen der kompatiblen Städte und Gemeinden, die unter https://nextbike.pl/kompatybilne-mazowieckie-systemy-rowerowe aufgelistet sind. Die Station ist mit Fahrradständern ausgestattet, an denen die Fahrräder mit einem O-Lock zurückgegeben werden.
26. Nutzungsgebiet – Verwaltungsgrenzen der Stadt Otwock. Der Betreiber erweitert das Nutzungsgebiet auf die Verwaltungsgrenzen der unter https://nextbike.pl/kompatybilne-mazowieckie-systemy-rowerowe aufgeführten Städte und Gemeinden und ermöglicht den Verkehr zwischen diesen.
27. Unerlaubte Zone – Orte/Bereiche, die keine ORM-Station oder kompatible Station sind, wo der Kunde mit dem ORM-Fahrrad fahren darf, aber wo es nicht erlaubt ist, das Fahrrad zurückzugeben. Die Sperrzone umfasst insbesondere alle Gewässer und Waldgebiete. Die vom ORM-Betreiber festgelegte Sperrzone ist auf der ORM-Website, in der mobilen Anwendung Nextbike und beim ORM Kundendienst einsehbar.
28. Webseite – die vom Betreiber eingerichtete Website www.otwockirower.pl, auf der Sie die notwendigen Angaben für den Start und die weitere Nutzung des ORM finden.
29. System Otwocki Rower Miejski/ORM-System – das vom Betreiber eingerichtete Fahrradverleihsystem, insbesondere die Fahrräder, die technische Infrastruktur, die Software und die Geräte, die das Ausleihen der Fahrräder, das Abstellen und die Rückgabe der Fahrräder ermöglichen.
30. Terminal – eine Vorrichtung, die unter anderem dazu bestimmt ist, dass sich der Kunde im ORM-System anmelden, Fahrräder ausleihen und zurückgeben und Zahlungen mit einer Zahlungskarte vornehmen kann.
31. Vertrag – Vertrag zwischen dem Kunden und dem Betreiber, der die gegenseitigen Rechte und Pflichten festlegt, die in dieser Geschäftsordnung aufgeführt sind. Der Vertrag, dessen Inhalt die Bestimmungen der Geschäftsordnung umfasst, gilt als automatisch abgeschlossen zum Zeitpunkt der Registrierung des Kunden im ORM und vorbehaltlich der Erklärung des Kunden, dass er die Geschäftsordnung akzeptiert. Der Administrator der persönlichen Daten ist die Nextbike Polska S.A. in Umstrukturierung.
32. Fahrradverleih/Ausleihe – Freischalten des Fahrrads mit Hilfe der Kunden-ID oder auf andere Weise, wie in Kapitel VII, Pkt. 2 beschrieben, um eine Fahrt zu unternehmen. Der Verleihprozess wird in Kapitel VII ausführlich beschrieben.
33. Fahrradrückgabe/Rückgabe – Rückgabe des Fahrrads an eine ORM Station oder kompatible Station durch Schließen des O-Locks. Der Rückgabevorgang ist in Kapitel X der Geschäftsordnung definiert. Die Verwendung der Funktion Fahrpause wird nicht als Rückgabe des Fahrrads verstanden.

III. Allgemeine Grundsätze zur Nutzung des ORM-Systems.

1. Voraussetzung für die Nutzung des ORM-Systems ist, dass der Kunde die bei der Anmeldung abgefragten persönlichen Daten angibt, die in diesen Geschäftsbedingungen genannten Regeln akzeptiert, die Anfangszahlung leistet und den Aktivierungslink anklickt. Voraussetzung für die Nutzung des ORM ist außerdem die Aufrechterhaltung des Mindestkontosaldos zum Zeitpunkt jeder Anmietung in Höhe von mindestens 10 PLN (in Worten: zehn Zloty).
2. Personen, die mindestens 13 und weniger als 18 Jahre alt sind (im Folgenden als Minderjährige bezeichnet), können das ORM mit Zustimmung ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten nutzen. Die Erziehungsberechtigten haften für alle Schäden, die insbesondere durch die Nicht- oder Schlechterfüllung des Vertrags entstehen, und verpflichten sich, die in Anlage 1 dargelegten laufenden Verpflichtungen zu übernehmen. Die Zustimmung von mindestens einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten für die Nutzung des Kontos durch einen Minderjährigen muss an den Betreiber gesendet werden:
a. in Form eines eingescannten Briefes per E-Mail an [email protected]
b. per Einschreiben an die Adresse des Betreibers,
c. persönlich am Geschäftssitz des Betreibers eingereicht,

Die Zustimmung sollte Folgendes enthalten:
d. Telefonnummer des Minderjährigen, unter der das Konto registriert ist,
e. Vor- und Nachname der Eltern oder des Erziehungsberechtigten,
f. Zustimmung zur Nutzung des ORM-Systems durch den Minderjährigen,
g. Vor- und Nachname des Minderjährigen,
h. Geburtsdatum des Minderjährigen,
i. Eigenhändige Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur der Eltern/Erziehungsberechtigten (in dem in Kapitel III, Punkt 2.a) genannten Fall,
j. Datum und Ort der Erteilung der Zustimmung.

Ein Muster für die Zustimmung finden Sie unter (https://nextbike.pl/app/uploads/2022/03/Oswiadczenie-rodzicow-opiekunow.docx).
3. Der Kunde kann bis zu 4 Fahrräder gleichzeitig ausleihen.
4. Die Nutzung des Leihfahrrads ist im Nutzungsbereich gestattet.
5. Die Nutzung der Fahrräder des ORM-Systems darf nur für nicht-kommerzielle Zwecke unter Androhung einer zusätzlichen Gebühr gemäß Anhang 1 erfolgen.
6. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, sich gegenseitig über jede Änderung der Adresse oder sonstiger Identitätsdaten der Vertragsparteien, die bei der Anmeldung im System angegeben wurden, zu benachrichtigen.

IV. Haftung und Verpflichtung.

1. Der Betreiber erbringt Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Betrieb des ORM-Systems und ist für dessen einwandfreies Funktionieren verantwortlich.
2. Der Betreiber haftet nicht für unmittelbare Schäden oder Folgeschäden oder entgangenen Gewinn, die sich aus der Nichterfüllung des Vertrages durch den Kunden ergeben, oder für sonstige Schäden, die der Nutzer zu vertreten hat. Die vorstehende Bestimmung gilt unbeschadet des Art. 473 des Bürgerlichen Gesetzbuches in Bezug auf den Vertrag mit dem Kunden.
3. Der Kunde verpflichtet sich, die Bestimmungen und Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen einzuhalten, insbesondere die vereinbarte Zahlung zu leisten und das Fahrrad in Übereinstimmung mit den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Regeln zu nutzen.
4. Der Kunde ist für die Nutzung des Fahrrads in Übereinstimmung mit dem Verwendungszweck und den Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie den gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich. Im Falle der Nichteinhaltung der in den Geschäftsbedingungen festgelegten Bestimmungen hat der Betreiber das Recht, das Konto des Kunden zu sperren. Die ausführlichen Bedingungen für die Sperrung des Kontos sind in Kapitel XII dieser Geschäftsbedingungen beschrieben.
5. Der Nutzer ist verpflichtet, seine Zugangsdaten vor der Kenntnisnahme Dritter zu schützen und kann für die Nutzung der Dienstleistung durch Personen, die schuldhaft Kenntnis von seinen Zugangsdaten erlangt haben, zur Zahlung herangezogen werden.
6. Der Kunde haftet für alle aus der Nichtbeachtung der Geschäftsbedingungen resultierenden Schäden oder Zerstörungen. Dem Kunden können die Kosten für die Reparatur eines solchen Schadens in Rechnung gestellt werden, darunter auch die Kosten für die Wiederbeschaffung des Fahrrads, wie in Anlage 1 Preisliste und Tabelle der Zusatzgebühren im ORM-System angegeben. Der Betreiber stellt dem Kunden eine Quittung oder eine Mehrwertsteuerrechnung für die notwendigen Reparaturen aus.
7. Der Kunde haftet in vollem Umfang und verpflichtet sich, alle Bußgelder, Gebühren usw. zu zahlen, die dem Kunden aufgrund der Nutzung des Fahrrads auferlegt werden und die der Kunde zu vertreten hat.
8. Das Fahrrad ist eine Ergänzung zu den öffentlichen Verkehrsmitteln. ORM-Fahrräder dürfen nicht für Bergtouren, Sprünge, Stunts, Rennen oder zum Ziehen oder Schieben von Gegenständen verwendet werden. Gepäck darf nur auf dem dafür vorgesehenen Gepäckträger transportiert werden, nichts darf am Rahmen oder an anderen Teilen des Fahrrads aufgehängt werden. Es ist verboten, mit mehr als einer Person auf einem Fahrrad zu fahren.
9. Die Benutzung von ORM-Fahrrädern durch Personen, die unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Rauschmitteln, psychotropen Substanzen oder Substitutionsmitteln im Sinne der Bestimmungen zur Bekämpfung der Drogenabhängigkeit, starken antiallergischen Medikamenten oder anderen Medikamenten stehen, die per definitionem das Fahren untersagen oder empfehlen, ist verboten.
10. Die Beförderung von ORM-Fahrrädern in Kraftfahrzeugen und anderen Beförderungsmitteln durch Privatpersonen ist unter Androhung einer Gebühr gemäß Anlage 1 verboten. Dieses Verbot gilt nicht für öffentliche Verkehrsmittel, soweit die Beförderungsbestimmungen dies zulassen.
11. Es ist verboten, Sicherungsvorrichtungen zum Sperren des Fahrrads zu verwenden, die nicht Teil des ORM-Systems sind. Der Betreiber behält sich das Recht vor, unsachgemäße Sicherungseinrichtungen, die vom Kunden verwendet werden, zu entfernen. Der Kunde trägt alle Kosten für die Wiederherstellung des Fahrrads in einen Zustand, der die Durchführung des Verleihs ermöglicht.
12. Der Kunde ist vom Zeitpunkt der Ausleihe bis zum Zeitpunkt der Rückgabe für das Fahrrad verantwortlich.
13. Wird das Fahrrad aus irgendeinem Grund nicht zurückgegeben, auch wenn es entwendet wurde oder verloren gegangen ist, wird dem Kunden für jedes verlorene Fahrrad der Gegenwert des Fahrrads, wie in Anlage 1 angegeben, in Rechnung gestellt.
14. Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrrad in demselben Zustand zurückzugeben wie er es ausgeliehen hat. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um Verschmutzungen und Beschädigungen, die über den normalen Gebrauch hinausgehen, sowie Diebstahl des ausgeliehenen Fahrrads zu verhindern.
15. Im Falle eines Diebstahls des Fahrrads während der Ausleihe muss der Kunde den Kundendienst sofort nach Bemerken des Vorfalls benachrichtigen.
16. Bei einer nicht ordnungsgemäßen Rückgabe des Fahrrads durch Verschulden des Kunden haftet der Kunde für die Kosten der weiteren Ausleihe und ist für Diebstahl und Schäden haftbar. Im Falle von Schwierigkeiten bei der Rückgabe des Fahrrads ist der Kunde verpflichtet, sich an den Kundendienst zu wenden.

V. Zahlungen.

1. Die Gebühren im ORM-System werden gemäß den Tarifen in Anlage 1 Preisliste und Tabelle der Zusatzgebühren berechnet, die auf der Website, in der mobilen Anwendung des ORM und beim BOK verfügbar sind. Die Grundlage für die Berechnung der Gebühr für die Nutzung des Fahrrads ist die Verleihdauer.
2. Sie können für die im Rahmen des ORM angebotenen Dienstleistungen und Produkte bezahlen:
a. mittels Zahlkarten,
b. durch Online-Zahlungen, die nach dem Einloggen in das Kundenkonto auf der Website und in der mobilen Anwendung möglich sind,
c. mittels eines vom Zahlungsdienstleister erstellten Zahlungsausdrucks, der bei einem Postamt oder einer Bank gemacht wird. Der Ausdruck ist verfügbar, nachdem Sie sich in Ihrem Kundenkonto auf der Website angemeldet haben,
d. indem Sie den Betreiber des ORM-Systems ermächtigen, Ihre Kredit- oder Debitkarte mit allen anfallenden Gebühren zu belasten, einschließlich der Beträge, die im Zusammenhang mit einer verlängerten Mietdauer fällig werden, sowie der Gebühren für Beschädigung, Diebstahl oder Verlust des Fahrrads/der Fahrräder.
3. Die Daten der Zahlungskarten werden von einem externen Dienstleister verarbeitet und sind für den Betreiber weder gespeichert noch zugänglich.
4. Alle Zahlungen werden auf das Konto des Betreibers überwiesen.
5. Auf Wunsch des Kunden stellt der Betreiber dem Kunden eine Mehrwertsteuerrechnung aus. Zu diesem Zweck kontaktiert der Kunde den Betreiber per E-Mail unter der E-Mail-Adresse des Betreibers, um die für die Ausstellung einer Mehrwertsteuerrechnung erforderlichen Daten anzugeben.
6. Übersteigen die in Rechnung gestellten Gebühren das verfügbare Guthaben, ist der Kunde verpflichtet, sein Konto innerhalb von 7 Werktagen mindestens auf einen Saldo von 10 PLN aufzuladen. Im Falle einer Nichtzahlung behält sich der Betreiber das Recht vor, geeignete rechtliche Schritte gegen den Kunden einzuleiten, um die Zahlung für den abgeschlossenen Vertrag zu erwirken, was zur Sperrung des Kontos führt, bis die Zahlung erfolgt ist. Der Betreiber hat das Recht, gesetzliche Verzugszinsen auf überfällige Beträge ab dem Fälligkeitsdatum bis zum Datum der tatsächlichen Zahlung in voller Höhe zu berechnen.
7. Kommt der Kunde mit seinen Verbindlichkeiten gegenüber dem Betreiber in Verzug, behält sich der Betreiber das Recht vor, Informationen über die Zahlungsrückstände an die in der einschlägigen Gesetzgebung genannten Stellen weiterzuleiten. Der Kunde erkennt an, dass der Betreiber des ORM das Recht hat, seine aus dem Vertrag resultierenden fälligen Forderungen gegenüber dem Kunden an Dritte abzutreten, wodurch diese Dritten berechtigt sind, die betreffenden Forderungen gegenüber dem Kunden geltend zu machen. Der Betreiber des ORM behält sich das Recht vor, ein Inkassounternehmen mit der Eintreibung von Forderungen beim Kunden zu beauftragen.
8. Die für die Ausleihe gezahlten Gebühren können bei Beendigung des Vertrags zurückerstattet werden.
9. Während der Laufzeit des Vertrags mit dem Betreiber des ORM sind die für die Ausleihe gezahlten Gebühren (Aufstockung des Kontoguthabens) nicht erstattungsfähig.
10. Der Betrag des Werbegutscheins, der dem Konto des Kunden gutgeschrieben wird, kann nicht zurückerstattet werden. Er wird vor den vom Kunden gezahlten Geldern verwendet. Einzelheiten über den Betrag, das Ablaufdatum und den Grund für den Werbegutschein finden Sie in den aktuellen Werbebestimmungen, die auf der Website verfügbar sind.

VI. Anmeldung.

1. Eine Voraussetzung für die Nutzung des ORM-Systems ist die vorherige Anmeldung des Kunden im System und die Zahlung der Startgebühr.
2. Sie können sich Anmeldung über:
a. Website,
b. Mobile Anwendung,
c. Terminal,
d. Telefonisch beim ORM.
3. Bei der Anmeldung gemäß Kapitel VI, Pkt. 2.a, 2.b und 2.c ist die Angabe der folgenden persönlichen Daten erforderlich:
a. Mobiltelefonnummer,
b. Vor- und Nachname,
c. Kontaktadresse, d.h. Ort, Straße mit Haus- und Wohnungsnummer, Postleitzahl, Land,
d. E-Mail Adresse,
e. PESEL-Nummer.
f. Optional die Zahlungskartennummer im Falle einer Zahlung per Kreditkarte mit Debit-Funktion
Sie müssen auch bestätigen, dass Sie die ORM-Geschäftsordnung und die Datenschutzrichtlinie des Betreibers gelesen und akzeptiert haben.
4. Bei der Anmeldung über das Terminal werden die folgenden persönlichen Daten benötigt:
a. Mobiltelefonnummer,
b. Vor- und Nachname,
c. E-Mail Adresse,
d. Optional eine Zahlungskartennummer im Falle einer Kreditkartenzahlung mit Belastungsoption.
Es sollte auch angegeben werden, dass der Kunde die Geschäftsordnung von ORM und die Datenschutzbestimmungen des Betreibers gelesen hat und akzeptiert.
Der Kunde ist verpflichtet, die restlichen Daten spätestens 24 Stunden nach der Registrierung zu übermitteln. Werden die Daten nicht innerhalb dieser Frist vervollständigt, wird das Konto gesperrt. Das Konto wird entsperrt, sobald die korrekten und vollständigen Daten übermittelt wurden.
5. Nach erfolgreicher Anmeldung erhält der Kunde einen automatisch generierten PIN-Code, mit dem er sich zusammen mit seiner Telefonnummer in sein Konto einloggen kann. Die Anmeldedaten werden per SMS an die angegebene Telefonnummer.
6. Ein Link wird an die bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse gesendet. Der Kunde ist verpflichtet, den Link spätestens 24 Stunden nach der Registrierung anzuklicken. Das Anklicken des Links dient zur Überprüfung der Richtigkeit dieser E-Mail-Adresse und ist eines der Elemente, die erfüllt sein müssen, damit das Kundenkonto aktiv geschaltet werden kann.
7. Das Kundenkonto wird aktiv, wenn alle der folgenden Bedingungen erfüllt sind:
a. Alle für die Registrierung erforderlichen Daten wurden in das Kundenkonto eingegeben,
b. Der Kunde hat auf den Verifizierungslink geklickt,
c. Der Kunde hat die Erstgebühr bezahlt,
d. Der Mindestkontostand wird aufrechterhalten,
e. Im Falle von Minderjährigen nach Vorlage der Zustimmung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten.
8. Kundenkonten mit unrichtigen persönlichen Daten und ohne Zahlung können automatisch aus der ORM-Datenbank gelöscht werden.

VII. Ausleihen.

1. Das Ausleihen eines Fahrrades ist nur dann möglich, wenn die in Kapitel VI, Punkt. 6 genannten Anforderungen erfüllt wurden.
2. ORM-Fahrräder können ausgeliehen werden über:
a. Mobile Anwendung,
a. Terminal,
b. Kontakt mit dem Kundendienst ORM.
3. Ausleihen eines Fahrrads ist allen Stationen von ORM und an den kompatiblen Stationen möglich.
4. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sich vor der Fahrt zu vergewissern, dass das Fahrrad gebrauchstauglich ist, insbesondere, dass die Reifen des Fahrrads aufgepumpt sind, dass die Bremsen funktionieren und dass die Lichtanlage intakt ist.
5. Stellt der Kunde während der Ausleihe einen Defekt am Fahrrad fest, ist er verpflichtet, diesen unverzüglich beim ORM Kundendienst oder über die mobile Anwendung zu melden und das Fahrrad nach Möglichkeit an der nächsten ORM -Station oder kompatiblen Station zurückzugeben.
6. Sollte sich während der Ausleihe des Fahrrads ein Unfall oder eine Kollision ereignen, verpflichtet sich der Kunde, eine schriftliche Erklärung abzugeben oder die Polizei an den Ort des Geschehens zu rufen. Darüber hinaus ist der Kunde im Falle eines der oben genannten Ereignisse verpflichtet, ORM innerhalb von maximal 24 Stunden nach dem Vorfall zu informieren.
7. Das ausgeliehene Fahrrad kann innerhalb der Nutzungszone genutzt werden. Während der Ausleihzeit darf der Nutzer das Nutzungsgebiet verlassen, ist aber verpflichtet, das Fahrrad vor Ablauf der Ausleihzeit an einer ORM-Station oder einer kompatiblen Station zurückzugeben, andernfalls wird eine Gebühr gemäß Anlage 1 erhoben.

VIII. Ausleihdauer.

1. Die Ausleihzeit des Fahrrads beginnt, wenn das Fahrrad gemäß Kapitel VII, Pkt. 2 der Geschäftsordnung freigeschaltet wird. Sie endet mit der Rückgabe des Fahrrads gemäß Kapitel X, Pkt. 1,2 der Geschäftsordnung.
2. Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrrad zurückzugeben, ohne die maximale Ausleihzeit von 12 Stunden zu überschreiten. Bei Überschreitung der maximalen einzelnen Ausleihzeit fallen Gebühren gemäß Anlage 1 an.

IX. Fahrpause

1. Der Betreiber bietet die Möglichkeit, das Fahrrad während der Ausleihe zu parken. Die Nutzung der Fahrpause-Funktion ist nicht gleichbedeutend mit der Rückgabe des Fahrrads.

2. Die Fahrpause-Funktion ist nur in der mobilen Anwendung verfügbar. Sobald sie ausgewählt ist, muss die O-Sperre manuell geschlossen werden.

3. Die Dauer der Fahrpause ist in der Ausleihzeit enthalten.

X. Rückgabe.

1. Die Rückgabe des Fahrrads ist allen Stationen von ORM und an den kompatiblen Stationen möglich.
2. Der Kunde gibt das Fahrrad an der ORM-Station oder einer kompatiblen Station zurück, indem er das O-Schloss schließt. Das Fahrrad muss ordnungsgemäß abgestellt werden, ohne den Rad-, Straßen- oder Fußgängerverkehr zu behindern. Für die Rückgabe des Fahrrads an einem anderen Ort als der ORM-Station oder einer kompatiblen Station wird eine zusätzliche Gebühr gemäß Anhang Nr. 1 erhoben.
3. Bei Schwierigkeiten mit der Rückgabe des ORM-Fahrrads muss der Kunde, während er beim Fahrrad bleibt, unverzüglich den BOK kontaktieren.
4. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, das Fahrrad ordnungsgemäß zurückzugeben und zu sichern. Die Nichtbeachtung kann zu folgenden Konsequenzen führen:
a. Die Nutzung des Fahrrads gemäß der Preisliste in Rechnung zu stellen und im Falle einer Ausleihe, die über die maximale Ausleihzeit hinausgeht, eine zusätzliche Gebühr gemäß Anlage 1 der Geschäftsordnung zu erheben,
b. Erhebung einer Gebühr für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Fahrrads gemäß Anlage 1 der Geschäftsbedingungen (abhängig von der Art des Fahrrads),
c. Gebühr für das Zurücklassen des Fahrrads außerhalb einer ORM-Station oder einer kompatiblen Station, jedoch innerhalb der Nutzungszone gemäß Anlage 1 der Geschäftsordnung,
d. Gebühren für das Zurücklassen des ORM-Fahrrads außerhalb des Nutzungsgebiets gemäß Anlage 1 der Geschäftsordnung.
Die Gebühren werden summiert.
5. Die in Kapitel X Pkt. 4.b genannte Gebühr kann auf Antrag des Nutzers entsprechend reduziert werden, wenn das Fahrrad innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Verlustanzeige gefunden wird.

XI. Reparaturen und Pannen.

1. Alle Pannen müssen dem ORM Kundendienst telefonisch oder über die mobile Anwendung gemeldet werden, sobald die Panne bemerkt wird. Bei einer Panne, die eine Weiterfahrt unmöglich macht, ist der Kunde verpflichtet, anzuhalten, den ORM Kundendienst telefonisch zu informieren und das Fahrrad nach Möglichkeit zur nächsten ORM-Station oder kompatiblen Station zu bringen.
2. Es ist verboten, Reparaturen, Änderungen oder den Austausch von Teilen an dem ausgeliehenen Fahrrad selbst vorzunehmen. Die einzige Stelle, die dazu berechtigt ist, ist der ORM-Service.
3. Wir empfehlen, dass der Kunde während der gesamten Dauer der Fahrradausleihe in der Lage sein sollte, mit dem BOK Kontakt aufzunehmen.

XII. Sperrung von Benutzerkonten.

1. Der Betreiber behält sich das Recht vor, das Konto des Kunden im ORM-System vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, wenn die in diesen Geschäftsbedingungen festgelegten Bestimmungen zur Nutzung von ORM-Fahrrädern nicht eingehalten werden.
2. Insbesondere kann das Konto gesperrt werden, wenn der Kunde:
a. die in Kapitel VI der Geschäftsbedingungen genannten persönlichen Daten nicht ausgefüllt hat,
b. das Fahrrad nicht bestimmungsgemäß verwendet,
c. das Fahrrad außerhalb der ORM Station abstellt,
d. das Fahrrad ungesichert abstellt.
3. Das Konto kann auch gesperrt werden, wenn das Fahrrad verloren geht, nachdem der Kunde das Fahrrad ausgeliehen hat.
4. Die dauerhafte Sperrung des Kundenkontos verhindert die Einrichtung eines weiteren Kontos in der Zukunft und ist gleichbedeutend mit der Kündigung des Vertrags mit dem Kunden durch sein Verschulden.

XIII. Reklamationen.

1. Eine Reklamation ist der Ausdruck der Unzufriedenheit eines Kunden mit einer Dienstleistung oder einem Vorgang im Zusammenhang mit der erbrachten Dienstleistung.
2. Reklamationen sollten mindestens folgende Daten enthalten: Vorname, Nachname, Telefonnummer, die die Identifizierung des Kunden ermöglichen. Wenn es keine Daten gibt, die eine Identifizierung des Kunden ermöglichen, lässt der Betreiber die Reklamation unbearbeitet.
3. Alle Reklamationen in Bezug auf die gemäß den Geschäftsbedingungen erbrachten Dienstleistungen können vom Kunden folgendermaßen eingereicht werden:
a. Per E-Mail an die in Kapitel I Pkt. 3 aufgeführte E-Mail Adresse,
b. Per E-Mail über das Kontaktformular auf der Website,
c. Über die mobile Anwendung,
d. Telefonisch,
e. Per Einschreiben an die Postanschrift des Betreibers, wie in Kapitel I, Pkt. 3 angegeben,
f. Persönlich am Geschäftssitz des Betreibers.
4. Wenn die in der Reklamation angegebenen Daten oder Angaben ergänzt werden müssen, fordert der Betreiber den reklamierenden Kunden vor der Prüfung der Reklamation auf, die Angaben im angegebenen Umfang zu ergänzen. Vor der Prüfung der Reklamation kann der Betreiber den Kunden auch auffordern, die Angaben auf dem Konto, die gemäß den Bestimmungen der Geschäftsordnung erforderlich sind, innerhalb der angegebenen Frist zu ergänzen. Werden die Angaben nicht ergänzt, lässt der Betreiber die Reklamation unbearbeitet.
5. Die empfohlene Frist für die Einreichung einer Reklamation beträgt 7 Tage ab dem Datum des auslösenden Ereignisses.
6. Die Einreichung einer Beschwerde entbindet den Kunden nicht von seiner Pflicht, seinen Verpflichtungen gegenüber dem Betreiber fristgerecht nachzukommen.
7. Der Betreiber prüft die Reklamation innerhalb von 14 Tagen ab dem Eingangsdatum, in besonders komplizierten Fällen innerhalb von 30 Tagen. Ist eine Ergänzung der Reklamation erforderlich, beginnt die Frist für die Bearbeitung der Reklamation ab dem Datum der Zustellung der ergänzenden Dokumente oder zusätzlichen Erklärungen/Informationen an den Betreiber zu laufen. Wenn es nicht möglich ist, die Frist für die Bearbeitung der Reklamation einzuhalten, informiert der Betreiber den Kunden über die Verzögerung unter Angabe des Grundes für die Verzögerung (Umstände, die festgestellt werden müssen) und der voraussichtlichen Bearbeitungsdauer der Reklamation.
8. Eine Antwort auf die Reklamation wird dem Kunden per E-Mail oder per Post an die in der Reklamation angegebene Korrespondenzadresse gesendet. Der Betreiber kann eine Antwort an eine andere Adresse/E-Mail-Adresse senden, die der reklamierende Kunde für die Korrespondenz angegeben hat.
9. Der Kunde hat das Recht, gegen die Entscheidung des Betreibers Einspruch zu erheben. Die Beschwerde wird innerhalb von 14 Tagen nach ihrem Eingang beim ORM geprüft. Der Einspruch sollte auf eine der folgenden Arten eingereicht werden:
a. Per E-Mail an die in Kapitel I Pkt. 3 aufgeführte E-Mail Adresse,
b. Per E-Mail über das Kontaktformular auf der Website,
c. Per Einschreiben an die Postanschrift des Betreibers, wie in Kapitel I, Pkt. 3 angegeben,
d. Persönlich am Geschäftssitz des Betreibers.
10. Der Kunde kann:
a. innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Antwort auf die Beschwerde direkt beim BOK ORM Beschwerde gegen die Entscheidung des Betreibers einlegen,
b. eine Klage gegen den Betreiber vor dem zuständigen ordentlichen Gericht einreichen.

XIV. Beendigung des Vertrags.

1. Rücktritt vom Vertrag.
a. Der Kunde kann von dem mit dem Betreiber geschlossenen Vertrag – auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen – ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum des Vertragsabschlusses zurücktreten. Die Frist gilt als gewahrt, wenn der Kunde vor ihrem Ablauf eine Vertragsrücktrittserklärung an den Betreiber sendet.
b. Der Kunde kann von dem Vertrag zurücktreten, indem er:
i. dem Betreiber an die in Kapitel I, Pkt. 3. genannte E-Mail Adresse eine Erklärung über den Rücktritt vom Vertrag zusendet. Ein Exemplar des Dokuments finden Sie unter dem Link (https://nextbike.pl/app/uploads/2022/03/Wzor-oswiadczenia-o-odstapieniu-od-umowy-Nextbike.docx).
ii. dem Betreiber per Einschreiben an die in Kapitel I, Pkt. 3. angegebene Postanschrift eine schriftliche Erklärung über den Rücktritt vom Vertrag übermittelt. Zu diesem Zweck kann der Kunde das in Anlage 2 des Gesetzes über die Verbraucherrechte (Gesetzblatt 2019, Pos. 134 in geänderter Fassung) enthaltene Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
c. Bei einem Rücktritt vom Vertrag gilt der Vertrag als nicht zustande gekommen. Im Falle eines Rücktritts vom Vertrag ist jede Partei verpflichtet, der anderen Partei alles zurückzugeben, was sie aufgrund des Vertrags erhalten hat. Die Erstattung erfolgt spätestens innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag, an dem der Betreiber vom Vertrag zurückgetreten ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, der Kunde hat in seiner Rücktrittserklärung etwas anderes bestimmt. Der Kunde muss in seiner Rücktrittserklärung eine andere Zahlungsweise angeben.
d. Wenn die Ausführung der Dienstleistung auf Wunsch des Kunden vor Ablauf der Rücktrittsfrist beginnt, ist der Nutzer verpflichtet, die bis zum Vertragsrücktritt erbrachten Leistungen zu bezahlen. Ein eventuelles Restguthaben auf Ihrem Konto wird spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Bearbeitung der Rücktrittserklärung beim Betreiber zurückerstattet.
2. Vertragskündigung auf Antrag des Kunden.
a. Der Kunde hat das Recht, den Vertrag zu kündigen. Der Kunde kann die Kündigung folgendermaßen einreichen:
i. Per E-Mail an die in Kapitel I Pkt. 3 aufgeführte E-Mail Adresse,
ii. Per E-Mail über das Kontaktformular auf der Website,
iii. Per Einschreiben an die Postanschrift des Betreibers, wie in Kapitel I, Pkt. 3 angegeben,
iv. Persönlich am Geschäftssitz des Betreibers.

b. Der Vertrag wird sofort gekündigt, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung der Kündigung an den Betreiber. Die Vertragskündigung hat zur Folge, dass der Betreiber das Konto des Kunden im ORM-System auflöst.
c. Vor der Einreichung der Kündigungserklärung ist der Kunde verpflichtet, sein Kundenkonto auf einen Saldo von 0 PLN aufzufüllen. Die Beendigung des Vertrags in einer Situation, in der der Saldo auf dem Konto des Kunden negativ ist, berührt nicht das Recht des Betreibers, einen Betrag in Höhe der unbezahlten Forderungen des Kunden für die vom Betreiber erbrachten Dienstleistungen zu fordern.
d. Wenn das Guthaben auf dem Kundenkonto am Tag der Beendigung des Vertrags 0 PLN übersteigt, wird es auf das vom Kunden im Antrag angegebene Bankkonto zurücküberwiesen, es sei denn, der Kunde hat bei der Beendigung des Vertrags eine andere Lösung vereinbart. Die andere Lösung sollte vom Kunden in der eingereichten Erklärung angegeben werden. Die Gelder werden innerhalb von maximal 14 Tagen nach Beendigung des Vertrags zurückerstattet. Wenn die Rückgabe von Geldern mit zusätzlichen Kosten seitens des Betreibers in Form von Transferkosten verbunden ist, werden diese Kosten von den an den Kunden zurückzugebenden Geldern abgezogen.
3. Der Betreiber kann aus wichtigem Grund mit einer Frist von sieben (7) Tagen kündigen. Ein wichtiger Grund kann insbesondere die Auflösung des ORM-Systems oder die Einstellung oder Änderung des Betriebsumfangs des ORM-Systems sein.
4. Die Kündigung des Vertrages über die Erbringung von Dienstleistungen auf elektronischem Wege durch den Betreiber erfolgt durch die Zusendung einer Erklärung über die Kündigung des Vertrages über die Erbringung von Dienstleistungen auf elektronischem Wege an die im Nutzerkonto angegebene E-Mail-Adresse des Nutzers oder durch eine Erklärung gegenüber dem Nutzer auf andere Weise.

XV. Übergangsbestimmungen – gilt nur für vor dem 28.08.2019 erstellte Konten.

1. Aufgrund der Änderung von Kapitel II, Pkt. 17 der ab dem 28.08.2019 geltenden Geschäftsbedingungen wird die Erstgebühr nach Überschreiten der kostenlosen Ausleihzeit nicht mehr mit den Gebühren verrechnet.
2. Vorbehaltlich des nachstehenden Punktes 3 müssen Kunden, deren Konto vor dem 29.08.2019 eröffnet wurde und deren Konto am 01.06.2023 weniger als 10 PLN beträgt, das Guthaben bis zum 31.10.2026 auf 10 PLN aufstocken.
3. Wenn die Startgebühr nicht in Übereinstimmung mit den oben genannten Bestimmungen gezahlt wird, behält sich der Betreiber das Recht vor, das Konto gemäß Kapitel XI der Geschäftsbedingungen zu sperren.

XVI. Schlussbestimmungen.

1. Die Akzeptanz dieser Geschäftsbedingungen und die Ausleihe des Fahrrads sind gleichbedeutend mit einer Erklärung über den Gesundheitszustand, der eine sichere Fortbewegung auf dem Fahrrad erlaubt; die Fähigkeit, das Fahrrad zu fahren; den Besitz der gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen und die Kenntnis der Verkehrsregeln.
2. Der Betreiber behält sich das Recht vor, den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen zu kündigen, wenn der Kunde gegen die Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen verstößt (z.B. wenn er das Fahrrad nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist zurückgibt), wobei der Kunde berechtigt ist, die Rückgabe von Geldern von seinem Konto beim Betreiber zu verlangen, sofern die Gelder nicht zuvor vom Betreiber zur Deckung ausstehender Verpflichtungen zu Lasten des Kunden verwendet wurden.
3. Bei Dienstleistungen, die fortlaufend erbracht werden (z.B. Kontoführung), kann eine Änderung der Geschäftsordnung aus wichtigem Grund erfolgen, wobei ein solcher Grund als gegeben gilt:
a. eine Änderung des Gesetzes oder seiner Auslegung, die eine Änderung der Geschäftsordnung rechtfertigt,
b. eine Änderung des Dienstes, einschließlich des Umfangs oder der Art und Weise, in der er erbracht wird,
c. die Einführung eines neuen Dienstes,
d. die vollständige oder teilweise Einstellung des Dienstes,
e. Überlegungen zum Datenschutz, zur Sicherheit und zur Verhinderung von Missbrauch,
f. Beseitigung von möglichen Zweifeln oder Unklarheiten bei der Auslegung,
g. Änderung der in den Geschäftsordnung angegebenen Daten, einschließlich des Betreibers.
Die Änderungen treten innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum in Kraft, an dem der Nutzer über die Änderungen der Geschäftsordnung durch Veröffentlichung auf der Website und Versand an die E-Mail-Adresse des Nutzers informiert wurde. Wenn der Nutzer mit den Änderungen der Geschäftsordnung nicht einverstanden ist, kann er den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, indem er spätestens 14 Tage nach dem Datum, an dem der Nutzer über die Änderungen der Geschäftsordnung informiert wurde, eine Kündigung einreicht.
4. Bei Leistungen mit einmaligem Charakter (z.B. Einzelfahrt) oder bei im Voraus bezahlten Leistungen gilt jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung der Leistung gültige Fassung der Geschäftsordnung.
5. Alles, was in dieser Geschäftsordnung nicht geregelt ist, unterliegt den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch und der Straßenverkehrsordnung.
6. Im Falle einer Unstimmigkeit zwischen der polnischen und der fremdsprachigen Version der Geschäftsordnung ist für die Auslegung die polnische Version maßgebend.

 

Anlage 1
Preisliste und Tabelle der Zusatzgebühren

Arten der GebührenBruttobetrag
LeihgebührVerleihdauer 
ab der 1. bis zur 20. Minutekostenlos
ab der 21. bis zur 60. Minute1 PLN
ab der 61. bis zur 120. Minute3 PLN
ab der 121. bis zur 180. Minute5 PLN
für jede weitere begonnene Stunde7 PLN
Gebühr für die Überschreitung von 12 Stunden Ausleihe200 PLN
Gebühr für Diebstahl, Verlust oder Zerstörung: 
Standardfahrrad3 900 PLN
Kinderfahrrad3 000 PLN

Zusätzliche Gebühren

Startgebühr10 PLN
Fahren des Fahrrads durch mehr Personen als vom Betreiber für den Fahrradtyp zugelassen200 PLN
Zurücklassen eines Fahrrads (unabhängig vom Typ) außerhalb der Nutzungszone15 PLN
Zurücklassen eines Fahrrads (unabhängig vom Typ) außerhalb einer Station, aber in der Nutzungszone50 PLN
Entfernung der angewandten Schutzvorkehrungen200 PLN
Unerlaubte Fahrt100 PLN
Beförderung eines Fahrrads mit dem Auto oder einem anderen privaten Verkehrsmittel50 PLN

Zusätzliche Gebühren werden summiert